Die Wahl zwischen Steuerklasse IV und Steuerklasse IV mit Faktor ist eine wichtige Entscheidung für verheiratete Paare in Deutschland, die beide Einkommen erzielen. Hier ein Überblick über die beiden Optionen und ihre Auswirkungen:

Welche Steuerklassen gibt es für Verheiratete?

Bei einer veränderten Einkommenssituation oder bei Planung der Hochzeit fragen sich viele Ehepaare auch, was das nun steuerlich bedeutet. Welche Steuerklasse in Frage kommt, hängt bei verheirateten Paaren vom Einkommen ab.

Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, kann der Besserverdiener die (günstigere) Steuerklasse III wählen, während er andere Partner in Klasse V versteuert wird. Einfach zu merken ist: Die Summe der beiden zu wählenden Steuerklassen bei Ehepaaren ergibt immer acht.

Unterscheidet sich das Einkommen nicht so deutlich, wird es etwas komplizierter. Denn dann gibt es neben Steuerklasse IV auch noch die Steuerklasse IV mit Faktor. Wir wollen hier klären, wie sich beide unterscheiden und für wen sie sich eignen.

Wer kann Steuerklasse IV oder IV mit Faktor wählen?

Die Option der Steuerklasse IV und auch Steuerklasse IV mit Faktor steht ausschließlich verheirateten Paaren zur Verfügung, die beide in Deutschland steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben.

Früher galt die Regelung auch für eingetragene Partnerschaften bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es für neue Beziehungen aber nicht mehr, da diese Rechtsform seit der Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 nicht mehr zur Verfügung steht. Bestehende Lebenspartnerschaften können in Ehen umgewandelt werden.

Für Paare in Deutschland, egal ob gleich- oder verschiedengeschlechtlich, besteht also die einzige Möglichkeit, rechtlich und steuerlich als Paar anerkannt zu werden, in der Eheschließung.

Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder ohne eingetragene Lebenspartnerschaft können diese Option nicht wählen. Sie werden steuerlich als Einzelpersonen behandelt. Für Sie kommt dann jeweils nur Steuerklasse I (Singles) oder Steuerklasse II (Alleinerziehende) in Frage.

Wie unterscheiden sich Steuerklasse IV und IV mit Faktor?

Wir haben hier zusammengestellt, wie sich beide Varianten unterscheiden und welche Vor- und Nachteile sie jeweils haben.

Steuerklasse IV (Steuerklasse 4)

  • Anwendung: Diese Steuerklasse ist standardmäßig für beide Ehepartner oder Lebenspartner vorgesehen, wenn sie beide arbeiten und ähnlich viel verdienen.
  • Vorteile: Jeder Partner wird steuerlich so behandelt, als wäre er ledig. Das bedeutet, dass jeder nach den Steuertarifen für Alleinstehende besteuert wird.
  • Nachteile: Es gibt keine besonderen steuerlichen Vorteile oder Anpassungen, die die gemeinsame Steuerlast als Paar optimieren könnten.

Steuerklasse IV mit Faktor (Steuerklasse 4 mit Faktor)

  • Anwendung: Diese Option ist eine Modifikation der Steuerklasse IV und berücksichtigt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner oder Lebenspartner. Das Finanzamt berechnet einen Faktor, der auf das Verhältnis der Einkommen der Partner zueinander basiert. Dieser Faktor wird dann bei der Lohnsteuerberechnung angewendet.
  • Vorteile: Die Steuerklasse IV mit Faktor kann zu einer geringeren monatlichen Steuerbelastung führen, besonders wenn ein erheblicher Unterschied zwischen den Einkommen der Partner besteht. Sie sorgt für eine genauere Anpassung der Lohnsteuerabzüge an die tatsächlich zu erwartende Steuerschuld des Paares.
  • Nachteile: Die Berechnung und Anwendung des Faktors kann komplex sein, und Paare müssen den Faktor jährlich neu berechnen lassen, falls sich ihr Einkommensverhältnis ändert.

Tipps für die Entscheidungsfindung: Wann ist welche Steuerklasse besser?

Die Wahl hängt hauptsächlich vom Einkommensverhältnis der Partner ab. Wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen, bietet die Steuerklasse IV ohne Faktor oft eine einfache Lösung. Bei deutlichen Einkommensunterschieden kann die Steuerklasse IV mit Faktor finanziell vorteilhafter sein, da sie zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung führen kann. Je nach Verhältnis zwischen den beiden Einkommen können die Grenzen auch fließend sein, ob Steuerklasse 3 + 5, oder ob 4 mit Faktor sinnvoller ist.

Es ist im Zweifel immer empfehlenswert, eine individuelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um die für die persönliche Situation beste Option zu ermitteln.

Zusammengefasst hängt die Entscheidung zwischen Steuerklasse IV und IV mit Faktor von den individuellen Einkommensverhältnissen und der finanziellen Situation des Ehepaares oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft ab. Nicht verheiratete Paare haben diese Wahlmöglichkeiten nicht und werden individuell nach ihren eigenen Einkommen besteuert.